Zunächst einmal vorweg:
Sie müssen hier keinen Telekommunikationsvertrag haben.
Aber ohne Telekommunikationsanschluss verzichten Sie auf Hochleistungs-Internet und Festnetztelefonie. Bedenken Sie dabei, daß
der Handy-Empfang im Haus ist nicht besonders gut ist, aber wir hatten schon Mieter, denen dieser Kabelanschluß nicht wichtig war.
Übrigens: Radio und TV ist davon nicht betroffen. Das gesamte bei uns frei empfangbare Satellitenprogramm von
ASTRA und
HOTBIRD
sowie alle über
DAB+
und
UKW/FM
empfangbaren Programme sind, abgesehen von den rechtlich vorgeschriebenen
Rundfunkabgabe,
die in Deutschland als
Rundfunkbeitrag
bezeichnet wird, kostenlos!.
Sogar die deutschen Programme von RTL, RTL2, Super-RTL, Sat1, Pro7 usw.
(i.d.R. Pay-TV-Angebote) sind zur Zeit in dieser Wohnung in SD-Qualität kostenlos frei empfangbar.*
Weitere Pay-TV-Verträge müssen Sie natürlich selbst abschließen.
Aber um in diesem kleinen Haus das Internet über Kabel zu nutzen oder über das "Festnetz" telefonieren zu können, müssen Sie einen Vertrag mit der Vodafone GmbH abschliessen.
"Warum?" werden Sie fragen...
In Deutschland hat man zwar eigentlich die freie Wahl, welchen Telekommunikationsanbieter man wählt.
Das Problem liegt aber daran, dass vom letzten Glasfaseranschluß anderer Anbieter bis in die Wildstraße es nur 2 Leitungen gibt: eine Leitung der
Telekom Deutschland GmbH und eine Leitung von Vodafone.
Dabei ist die Telekom Deutschland GmbH gesetzlich verpflichtet, andere Anbieter auf dieser sogenannten
letzten Meile durchzuleiten.
Die Telekom Deutschland GmbH sagt jedoch, sie habe in der Wildstraße keine Anschlüsse mehr frei.
Vodafone ist nicht gesetzlich verpflichtet andere Anbieter über das Netz von Vodafone durchzuleiten.
Also gibt es zur Zeit keine Wahl, sondern nur
Vodafone.
Und Ihre zukünftige Wohnung ist dafür gerüstet, der Anschluß ist bis ins Wohnzimmer installiert.
Das gute daran ist: Das Netz von Vodafone ist besser, angeblich sogar bis zu 1000 Mbit/s.
Ihre Vormieter haben es getestet und waren sehr zufrieden.
Stand dieser Seite: 27.10.2024-08:35:51
*= Dieses Angebot wird nur durch die Bereitstellung der Signale der genannten Programme in SD-Qualität durch die genannten TV-Anstalten begrenzt.
Ein Anspruch gegen den Vermieter auf weitere, andere Empfangsmöglichkeiten besteht nicht.